Veranstaltungsschutz
Geprüfte Eventcrew für Messen, Konzerte, Firmen- und Großveranstaltungen, von der Einlasskontrolle über die Besucherlenkung bis zur Deeskalation, abgestimmt mit Veranstalter, Behörden und Sanitätsdienst.
„Die beste Veranstaltung ist die, bei der niemand merkt, dass Sicherheit perfekt organisiert war."
Was wir für Sie übernehmen.
- Einlass- und Ticketkontrolle, Akkreditierung
- Taschen- und Personenkontrolle nach Hausrecht
- Besucherlenkung, Bühnen- und Backstagesicherung
- Deeskalation und Konfliktmanagement
- Brandsicherheitswache und Räumungsunterstützung
- Nachtwache für Auf- und Abbauphasen
Vom ersten Kontakt zum gesicherten Einsatz.
Sicherheitskonzept
Wir erstellen oder ergänzen Ihr Sicherheitskonzept nach Versammlungsstättenverordnung, inklusive Kräftebedarf und Postenplan.
Abstimmung
Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr, Sanitätsdienst und Veranstaltungsleitung.
Einsatz
Geschultes, einheitlich auftretendes Personal mit Funkanbindung und klaren Meldewegen.
Nachbereitung
Vorfalldokumentation und Manöverkritik für Folgeveranstaltungen.
Als Veranstalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht und müssen je nach Größe des Events ein detailliertes Sicherheitskonzept vorlegen. Das gezielte Management operativer, finanzieller und sicherheitsrelevanter Risiken ist Voraussetzung für Genehmigung und Durchführung.
Richtwerte nach gängiger Behördenpraxis und Versammlungsstättenverordnung, verbindlich ist die Vorgabe der Genehmigungsbehörde.
Veranstaltungsschutz, kurz erklärt.
Ab welcher Besucherzahl brauche ich Sicherheitspersonal?
Es gibt keine starre Grenze, maßgeblich sind Veranstaltungsart, Örtlichkeit und die Auflagen der Behörde. Ab mittleren Besucherzahlen oder bei Versammlungsstätten ist Sicherheitspersonal in der Regel vorgeschrieben. Wir bewerten Ihren Bedarf und nennen die nötige Kräftezahl.
Erstellt SBS auch das Sicherheitskonzept?
Ja. Wir erstellen oder prüfen das Sicherheitskonzept nach Versammlungsstättenverordnung, stimmen es mit den Behörden ab und setzen es mit eigenem Personal um, alles aus einer Hand.
Ist Ihr Personal geschult und einheitlich erkennbar?
Alle Einsatzkräfte sind nach §34a GewO geprüft, im Umgang mit Besuchern und in Deeskalation geschult und treten einheitlich erkennbar auf. So bleibt die Crew jederzeit als Ansprechpartner sichtbar.